Häufige Fragen


  • Ich bin schon bei einem schulmedizinischem Arzt in Behandlung. Kann ich dennoch in Ihre Praxis kommen?
    Schulmedizin und Homöopathie bzw. Akupunktur ergänzen sich prinzipiell sehr gut. Häufig kann auch die entsprechende schulmedizinische Therapie durch die ganzheitliche Medizin unterstützt werden. In jedem Fall sollten Sie sowohl mich als auch Ihren anderen Arzt über die jeweils andere Therapie informieren. 
  • Zahlt meine Krankenkasse die Behandlung?
    Die privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten der Behandlung vollständig. Einige private Zusatzversicherungen übernehmen die Rechnung teilweise oder auch vollständig. Ob und inwieweit ihre Private Krankenversicherung Kosten übernimmt, erfahren Sie direkt bei Ihrem Kundenbetreuer. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen. 
  • Wie erfolgt die Abrechnung? 
    Die Leistungen meiner Praxis werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die Arztrechnung wird ihnen per Post zugesandt.  
  • Leider ist mir etwas dazwischen gekommen...
    Bitte sagen Sie mir mindestens einen Tag vor dem Termin ab, wenn Ihnen etwas dazwischen gekommen ist und Sie einen Termin absagen müssen. 
  • Was sollte ich zum ersten Termin mitbringen? 
    Bitte bringen Sie, falls vorhanden, bisherige Arztberichte über Ihre bestehenden Erkrankungen und Therapien mit.  
  • Wie schmerzhaft ist eine Akupunkturbehandlung? 
    Für viele Patienten ist der Gedanke, dass sie mit Nadeln gestochen werden, erschreckend. Es werden sehr feine Nadeln verwendet. Daher ist die Akupunkturbehandlung fast schmerzfrei und der Schmerz beim Einstich sehr viel schwächer als z.B. der Einstich zur Blutentnahme oder bei einer Impfung oder Spritze. 
  • Ist eine Akupunkturbehandlung auch vorsorglich sinnvoll?
    Ja, denn Akupunktur ist nicht nur bei spezifischen Beschwerden sinnvoll, sondern hilft auch allgemein Energieblockaden zu lösen und das Wohlbefinden zu steigern.